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   OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 WF 726/02   

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https://dejure.org/2002,6210
OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 WF 726/02 (https://dejure.org/2002,6210)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.12.2002 - 10 WF 726/02 (https://dejure.org/2002,6210)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 10 WF 726/02 (https://dejure.org/2002,6210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages ; Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit ; Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigem Kind; Anrechnung fiktiven Einkommens; Zuvorkommen einer arbeitgeberseitigen Kündigung; Anerkennung berufsbedingter ...

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abschluss eines Aufhebungsvertrages bei Erwerbsobliegenheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 16.03.1999 - 20 WF 85/99
    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 WF 726/02
    Gefordert werden in der Regel 20 bis 30 konkrete Stellengesuche im Monat (OLG Dresden FamRZ 1999, 1527; OLG Naumburg FamRZ 1997, 574; Palandt-Diederichsen, a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 28.05.1996 - 8 WF 61/96

    Leistungsfähigkeit des arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldners - Anforderungen

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 WF 726/02
    Gefordert werden in der Regel 20 bis 30 konkrete Stellengesuche im Monat (OLG Dresden FamRZ 1999, 1527; OLG Naumburg FamRZ 1997, 574; Palandt-Diederichsen, a.a.O.).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80

    Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 WF 726/02
    Tut er dies nicht, so muss er sich diejenigen Einkünfte fiktiv anrechnen lassen, die er durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (st.Rspr., vgl. bereits BGH NJW 1981, 1609; Palandt-Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1603 Rdnr.34).
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